Für Ihren Aufenthalt im NABU-Haus am Roten Moor gibt es ein paar Regeln des höflichen Umgangs miteinander. Damit sich alle Gäste bei uns wohl fühlen können, bitten wir Sie, sich stets daran
zu halten. Das Team unserer Gastwirtschaft steht für Rückfragen vor Ort gerne zur Verfügung.
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Mitgebrachte Speisen und Getränke: Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in der Gaststube und auf der Hausterrasse nicht verzehrt werden. Für ihr eigenes Picknick
stehen Sitzgruppen des Biosphärenreservats auf und am Parkplatz "Moordorf" zur Verfügung.
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Toilettennutzung gegen Gebühr: Um den Betrieb der Gastwirtschaft im NABU-Haus am Roten Moor ganzjährig aufrecht erhalten zu können, muss unser Pächter für die Nutzung der
Toiletten eine Gebühr von 1,00 € erheben. Wer in der Gaststätte Verpflegung bzw. Mitbringsel im Wert von mindestens 2,50 € erwirbt, erhält eine teilweise Rückerstattung der Unkosten. Wir
bitten um Ihr Verständnis.
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Selbstbedienung: Die Gastwirtschaft ist als Jausenstation mit Selbstbedienung organisiert. Dazu geben Sie Ihre Bestellung am Innen- oder Außentresen auf und erhalten dort
etwas später Ihre bestellten Gerichte. Das benutzte Geschirr kann einfach in die bereitgestellten Geschirrwagen eingeräumt werden.
Übrigens: Der Parkplatz "Moordorf" gehört nicht zum NABU-Haus am Roten Moor, er wird von der Stadt Gersfeld betrieben. Die Stadt legt auch die Parkgebühren fest.